patent – German adjective declension

German adjective forms of patent

Adjective: patent

Hyphenation:

Strong Declension

(without article)

Nominative

masculinepatenter
femininepatente
neuterpatentes
pluralpatente

Genitive

masculinepatenten
femininepatenter
neuterpatenten
pluralpatenter

Dative

masculinepatentem
femininepatenter
neuterpatentem
pluralpatenten

Accusative

masculinepatenten
femininepatente
neuterpatentes
pluralpatente

Weak Declension

(with definite article)

Nominative

masculineder patente
femininedie patente
neuterdas patente
pluraldie patenten

Genitive

masculinedes patenten
feminineder patenten
neuterdes patenten
pluralder patenten

Dative

masculinedem patenten
feminineder patenten
neuterdem patenten
pluralden patenten

Accusative

masculineden patenten
femininedie patente
neuterdas patente
pluraldie patenten

Mixed Declension

(with indefinite article)

Nominative

masculineein patenter
feminineeine patente
neuterein patentes
pluralpatenten

Genitive

masculineeines patenten
feminineeiner patenten
neutereines patenten
pluralpatenten

Dative

masculineeinem patenten
feminineeiner patenten
neutereinem patenten
pluralpatenten

Accusative

masculineeinen patenten
feminineeine patente
neuterein patentes
pluralpatenten

Comparison Forms

Positivepatent
Comparativepatenter
Superlativeam patentesten

Sample Sentences

  • In anderen Fällen könnte § 817 S. 2 BGB die ungute Folge haben, daß geldwerte Leistungen unentgeltlich bei ihrem Empfänger verbleiben, z.B. die Leistung des Schwarzarbeiters, die gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßende erfolgreiche Sanierung, das zu beanstandenswert überhöhten Zinsen ausgegebene Darlehen. Bei letzterem gebieten es die Interessen der Beteiligten zwar, die Valuta für die vereinbarte Laufzeit bei dem Darlehensnehmer stehen zu lassen, aber es ist doch nicht einzusehen, daß dies völlig zinslos zu geschehen hat, nicht einmal um den Preis der gesetzlichen Zinsen. § 241 Abs. 2 BGB gewährleistet angemessene Ergebnisse. Daß nicht immer Einigkeit darüber bestehen wird, was nun im konkreten Fall angemessen ist, liegt in der Materie begründet, wäre aber dieser Bestimmung selbst nicht anzulasten. Patentlösungen kann sie nicht bieten, aber sicherlich patentere als § 817 S. 2 BGB, weil die Bestimmung eben die Möglichkeit der umfassenden Analyse der Interessen ermöglicht und damit sogar den Weg zu differenzierten Lösungen eröffnet. [2005, Frank Peters, “Die Erstattung rechtsgrundloser Zuwendungen”, in Archiv für die civilistische Praxis (AcP), volume 205, number 2, page 197:]

Etymology

Borrowed from Latin patēns. See: Latin Adjectives 'patēns'.

Verbs referencing "patent"

Dutch Adjectives patent.

Translations